Petition zum Lärmschutz in Rübenach

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

ich melde mich als Vorsitzender der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach e.V.“ und möchte Ihre Aufmerksamkeit auf ein Problem hier in Rübenach lenken.

Wie Sie aus Ihren zahlreichen Besuchen in unserer Region sicher erinnern, liegt Rübenach im süd-östlichen Quadranten des Autobahnkreuzes A 48 / A 61.

Wir haben also Autobahnlärm von gleich zwei Autobahnen zu ertragen.

Was dabei allen fremden Besuchern sofort auffällt ist, dass im Gegensatz zur ganzen Bundesrepublik hier in Rübenach aber

auch nicht die Spur eines Lärmschutzes zu finden ist. Selbst Vorschläge auf der A 48 in der Ortslage Rübenach nachts eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h wegen Lärmschutz einzurichten, wurden vom LBM abgelehnt. (In unserem Nachbarland NRW sieht man das offensichtlich anders, denn sie ist dort z.B. in der Ortslage Bonn auf der

A 565 eingerichtet) .

Im Gegenteil, hier in Rübernach ist noch nicht einmal die Böschung der

A 48 bepflanzt, wie Sie aus nebenstehendem Foto ersehen können.

( Dies ist der obere Bassenheimer Weg – parallel zur A 48) :

Da wundert es dann auch nicht, dass der Autobahnlärm ungehindert über die Felder bis tief in den Ort dringt.

Mit der Konsequenz, dass Bebauungspläne in Rübenach nicht rechtskräftig werden können, weil der Autobahnlärm zu groß ist.

Während der Lärm einerseits groß genug ist um Neubauten in Rübenach zu verhindern, ist er andereseits nicht groß genug um Lärmschutzwände zu ermöglichen.

Der LBM verweist hier auf die gegenwärtige Rechtslage, die für Autobahnen, die vor 1974 entstanden sind, keinen Lärmschutz vorsieht….

Dass ist schon bedauerlich genug, aber völlig unverständlich wird der Sachverhalt,  wenn man beobachten muss, wie in anderen Teilen unseres Landes Lärmschutzwände an Raststätten und – noch unbegreiflicher – an Parkplätzen eingerichtet werden.

So an mehreren Parkplätzen entlang der A61 zwischen Worms und Speyer.Das nebenstehende Foto lege ich als Beweis vor:                                                                    

Während in Rübenach die Anwohner unter dem Verkehr leiden, bleibt es uns unerfindlich, wer hier vor dem Lärm geschützt werden soll.

Wir halten es für nicht vertretbar, dass den Rübenachern Lärmschutz verweigert wird, weil die Lärmursache vor 1974 entstanden ist, während an Rastplätzen Lärmschutz aufgebaut wird, dessen Nutzen überhaupt nicht erkennbar ist.

Nachdem der LBM eine Landesbehörde ist, bitten wir Sie, als unseren Ministerpräsidenten, die Situation zu überprüfen. Es mag ja sein, dass die rechtliche Situation das alles deckt, aber die Politik macht doch die Gesetze und die Verwaltung die Verordnungen.

Da müsste es Ihnen doch möglich sein, auch uns zu helfen….und wenn nötig mit unorthodoxen Mitteln: Wie wäre es, die Lärmschutzwand in Rübenach mit Sonnenkollektoren zu bestücken, damit sich die Wand selbst bezahlt?

Oder eine Nutzung als Werbefläche wie in Stadien?

Wir glauben, wo eine Wille ist, ist auch ein Weg und wir hoffen deshalb, dass Sie uns helfen können.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Neitzel
Vorsitzender BI

zum Download der Pedition als PDF: Petition MP RLP Sep 011

Antwort auf unsere Anfrage:

Sehr geehrter Herr Neitzel,

Ministerpräsident Beck hat Ihr Schreiben vom 9. September 2011 erhalten und das Bürgerbüro der Landesregierung beauftragt, Ihnen zu antworten.

Ich habe inzwischen das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur gebeten, mir zu dem von Ihnen dargelegten Sachverhalt eine Stellungnahme zukommen zu lassen. Sobald mir diese vorliegt, werde ich Sie unterrichten. Bis dahin darf ich noch um etwas Geduld bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Ursula Stenner


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert