Bebauungsplan 257 F Legal aber irreführend!

Pressemeldung
11.
Januar 2020

Legal aber irreführend

 Die Stadt Koblenz bemüht sich mit aller Kraft im sogenannten Güterverkehrszentrum in Rübenach den Bebauungsplan 257 F parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzusetzen und damit weiteres Ackerland zu versiegeln. .

Dazu fand am 20. Februar 2019 in Rübenach eine gut besuchte Bürgerbeteiligung statt, bei der von den anwesenden Bürgern vier Problembereiche aufgezeigt wurden, die auch im Protokoll der Stadt festgehalten wurden.

Nun hätte man  erwarten können, dass die Bedenken der Bürger auch sauber abgearbeitet gewesen wären, als im Ortsbeirat von Rübenach am  06. 11. 2019  über den Bebauungsplan 257 f beraten wurde. Aber, dem war nicht so. Als die Änderungspläne in der Ortsbeiratssitzung besprochen wurden, waren von  zehn Mitgliedern  sieben anwesend, und davon haben zwei  der Vorlage zugestimmt, und alle anderen fünf haben sich enthalten. Knapper kann eine Zustimmung nicht sein.

In der Beschlussvorlage BV/0850/2019/1 für den Ausschuss für Mobilität und Stadtentwicklung heißt es aber lapidar, dass der Ortsbeirat Rübenach  die Beschlussvorlage einstimmig beschlossen habe.

Daraus muss jeder Unbeteiligte folgern, dass der Ortsbeirat Rübenach geschlossen hinter diesem Vorschlag steht.  Dabei haben nur zwei von zehn zugestimmt und weil es keine Gegenstimmen gab, ist es legal, das Ergebnis als einstimmig zu bezeichnen. Legal ja, aber ist es auch legitim? Ist es nicht vielmehr eine Irreführung der Öffentlichkeit?

Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach e.V.“  wird  jedenfalls nicht aufhören, gegen die weitere Betonierung der ehemaligen Kaltluftentstehungszonen zu kämpfen.

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