Anfrage MDL Biebricher an den Landtag und Antwort des Innenministers Roger Lewentz

Liebe Mitglieder und Interessenten,

MdL Biebricher hatte sich auf unsere Bitte  ja in einer kleinen Anfrage am 16.Januar 2013 im Landtag nach dem Stand der Lärmschutzmaßnahmen für Rübenach erkundigt.

Nunmehr liegt die Antwort des Innenministers Roger Lewentz
an den Präsidenten des Mainzer Landtages vom 06. Februar vor.

Der Webmaster der BI Norbert Zell hat die beiden Schreiben in Interviewform zur besseren Verständnis für unsere Mitglieder und Interessenten aufgearbeitet.
Die Originalschreiben werten am Ende des Artikels als Link eingefügt und können von Interessenten selbst ausgedruckt werden.

Frage MDL Andreas Biebricher:

1. Stehen dem Land Rheinland-Pfalz – ggf. auch dem Bund – Mittel für den Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 48 zur Verfügung, um den     Abschnitt Koblenz-Rübenach mit Lärmschutz zu versehen? Wenn ja, wie hoch sind diese Mittel?

2. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um diese Mittel beantragen zu können und liegen diese Voraussetzungen im Falle des Stadtteils Koblenz-    Rübenach vor?

3. Kann die Stadt Koblenz für den Stadtteil Rübenach Mittel für Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 48 beantragen?

Antwort Innenminister Roger Lewentz:

Zu den Fragen 1. 2 und 3:

An bestehenden Bundesfernstraßen werden seitens des hierfür zuständigen Straßenbaulastträgers Bund bei Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen) nach Dringlichkeit und im Rahmen der im Bundeshaushalt bereitgestellten Mitte! Lärmschutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis durchgeführt.

Insgesamt stellt der Bund für Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen 50 Mio. € pro Jahr für alle Bundesländer zur Verfügung.
Gemeindlicherseits können keine Mittel für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beantragt werden.
Aktive Lärmsanierungsmaßnahmen (insbesondere Lärmschutzwände- und – wälle) werden im Rahmen der Auftragsverwaltung von den Straßenbauverwaltungen der Länder vorgenommen. Passive Lärmsanierungsmaßnahmen (insbesondere Lärm-Schutzfenster) können nur vom Eigentümer beantragt werden, wobei vom Eigentümer ein Eigenanteil von 25 Prozent der Kosten zu übernehmen ist.

Die erforderlichen Mittel für die Durchführung der Lärmsanierung werden vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz im Rahmen der jährlichen Bedarfsmeldungen zum Straßenbauplan beim Bund beantragt.

Frage MDL Andreas Biebricher:

4. Könnte mit einem Zuschuss gerechnet werden, wenn die Stadt Koblenz die Lärmschutzmaß-nahmen entlang der A 48 für den Stadtteil Rübenach  selbst finanzieren würde? Wenn ja, wie hoch wäre dieser Zuschuss bzw. wie hoch läge der prozentuale Anteil?

Antwort Innenminister Roger Lewentz:

Zu Frage 4:

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass eine Gemeinde auf eigene Kosten aktive Lärmschutzmaßnahmen durchführt. Zuvor sind jedoch die Straßen- und anbaurechtlichen Fragen mit dem zuständigen regionalen Landesbetrieb abzuklären. Über die reinen Baukosten hinaus sind weitere Kosten, wie zum Beispiel eine Ablösezahlung an den Straßenbaulastträger für die spätere Unterhaltung und Instandhaltung der Lärmschutzmaßnahmen von der Gemeinde zu übernehmen. Zuschüsse können keine gewährt werden.

Frage MDL Andreas Biebricher:

5. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung in näherer Zukunft zu ergreifen, um die Lärmsituation des Stadtteils Koblenz-Rübenach zu verbessern?

Antwort Innenminister Roger Lewentz:

Zu Frage 5:

Von der im Jahre 2010 erfolgten Reduzierung der Lärmsanierungsgrenzwerte durch den Bund ist in Rheinland-Pfalz eine Vielzahl von Gemeinden betroffen. Mit Hilfe einer überschläglichen Untersuchung wurden landesweit die in Frage kommenden Ortslagen ermittelt.
Der Koblenzer Stadtteil Rübenach gehört zu den Gemeinden, bei denen eine Detailuntersuchung erforderlich wird, um gesicherte Erkenntnisse über Notwendigkeit sowie – erforderlichenfalls – Art und Umfang der Lärmschutzmaßnahmen zu gewinnen.
Die schalltechnische Untersuchung für Rübenach befindet sich derzeit in Bearbeitung. Nach Vorlage aller Untersuchungen wird dann über die Reihenfolge der Realisierung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen auch im Hinblick auf die Lärmaktionsplanung durch die Kommunen zu befinden sein.

Anfrage Andreas Biebricher auf unserer Homepage:
2013_01_16_KleineAnfrage Lärmschutz

Antwort Innenminister Roger Lewentz:
2013_02_06_Antwort Anfrage Biebricher

Wir danken den beiden Politikern für die schnelle Beantwortung und hoffen, dass Rübenach nicht mit versprechen gefüttert und die wirklich notwendigen Investitionen im „Irgendwann“ verschwinden.
An alle Leser der Zeilen: Sie können uns gerne ihre Meinung als Kommentar zusenden.
Noch besser: Werden Sie Mitglied in der BI und besuchen Sie unsere monatliche Versammlung im Haus Simonis.
Die Termine werden immer auf der Startseite unserer Homepage bekannt gegeben.

Euer Webmaster
Norbert Zell

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