Lärmschutz und Anträge

liebe Mitglieder der Bürgerinitiative,
liebe Interessenten,

wie schon angekündigt habe ich einen Antrag auf Lärmschutz nach der Mustervorlage der Stiftung Warentest gestellt. siehe unten
Wer sich diesem Antrag anschließen möchte kann das tun,
•indem er einen komplett eigenen Antrag formuliert (der Musterantrag der Stiftung Warentest ist noch einmal beigefügt)
•oder aber einen formellen „Antrag auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen nach …“ stellt, dann aber schreibt:
„zur Begründung verweisen wir/ich auf das Vorbingen von Ehepaar Neitzel, in deren Schreiben vom 13. Mai 2013 ,
und mache/-n dieses zum Gegenstand meiner/unserer Antragsbegründung.“
Ich möchte Sie außerdem darüber informieren, dass sich jetzt auch Widerstand aus der Rübenacher Straße in Metternich bildet.
Auch von dort wird ein solcher Antrag gestellt.

Weiterhin verweise ich auf ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, dass Sie wie folgt einsehen können:
http://openjur.de/u/497188.html

Besonders interessant für uns sind die unter “Gründe” aufgeführten Absätze des Urteils.

Die nächste Versammlung findet am Mittwoch, den 12 Juni statt und dabei kann das weitere Vorgehen im Einzelnen besprochen werden.
Insbesondere bitte ich zu überlegen, ob wir uns nicht von einem Rechtsanwalt (kostenpflichtig) beraten lassen sollten..

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Neitzel
(Vorsitzender BI)

PS: Ich weise ausdrücklich auf die Möglichkeit hin Nichtmitglieder über den Lärmschutzantrag und das Fundverzeichnis  im Internet zu informieren und auf den Download des Antrage hinzuweisen.

2013_Rechstlage und Lärmschutzantrag Stiftung Warentest

Antrag auf Lärmschutz 13 Mai 013

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