Pressemitteilung Fürsorgepflicht der Stadt Koblenz

Pressemitteilung
12. Juni 2013

Die Fürsorgepflicht der Stadt Koblenz

Ist eine Straße nachweislich zu laut, muss die zuständige Behörde Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung ziehen
– für den bayrischen Verwaltungsgerichtshof liegen die Grenzen der Zumutbarkeit in Wohngebieten bei 59 Dezibel tagsüber und bei 49 Dezibel nachts.

Wie die Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach e.V.“ ermittelte, sind diese Grenzwerte in der Aachener Straße weit überschritten. Hier fahren täglich 12.000 Kfz durch die Ortsmitte.
Zwischen 6.00 Uhr morgens und 19.00 sind es mehr als 700 Kfz pro Stunde,
der davon ausgehende Lärm und die Abgasbelastung sind eine Gefahr für die Gesundheit der Anwohner.

Die Verhältnisse in der Rübenacher Straße sind sogar noch schlimmer: Im Lärmaktionsplan Stufe I der Stadt Koblenz
wurde die Trierer Straße und die Rübenacher Straße als die am stärksten vom Verkehr belasteten Straßen von ganz Koblenz ermittelt.
Im Plan sind auch Maßnahmen zur Lärmminderung vorgesehen, z.B. eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Dazu wird im Lärmschutzplan festgestellt:
Tempo 30 hat im Vergleich zu Tempo 50 die gleiche Lärmminderungswirkung, wie die Halbierung der Kfz-Verkehrsmenge….
Obwohl dieser Plan von der Stadt Koblenz selbst erstellt und vom Rat einstimmig genehmigt wurde,
hält sich die Verwaltung der Stadt Koblenz nicht daran. In der Sitzung des Umweltausschusses
am 24.10.2012 begründet Herr Gerhards aus der städtischen Verwaltung lang und breit,
dass das in Koblenz nicht geht und überhaupt: Das bringe nichts.

Das ist umso verwunderlicher, weil es in der Umgebung gute Beispiele fürsorglicher Gemeinden gibt:
So wurden in Weißenthurm erste Abhilfe für verkehrsgeplagte Anlieger des Stierweges getroffen.
Hier haben sich die Stadt, zusammen mit dem Kreis und mit der Unterstützung des Landesbetriebes Mobilität Koblenz – Cochem
auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung für LKw auf 30 km/h geeinigt.
(Die RZ berichtete)
Noch eindringlicher die Maßnahmen in Bendorf:
Hier wurden entlang der B 413 in Bendorf – Sayn an den Häusern eine Lärmsanierung eingeleitet.
Das bedeutet, dass die der Straße zugewandten Fenster gegen Lärmschutzfenster ausgetauscht werden.
Die Kosten der Aktion werden zu 75% vom LBM bezuschusst. Zum Vergleich: In Bendorf wurden „lediglich“ etwa 8.000 Kfz/Tag gezählt.
(Die RZ berichtete)
Und da fragt sich doch jeder: Warum lässt die Stadt Koblenz Ihre Bürger dermaßen im Stich?

Da soll jetzt eine gerichtliche Klärung angestrebt werden – so der Vorsitzender der Bürgerinitiative Rübenach
und deshalb haben Anwohner der Aachener Straße in Rübenach und auch der Rübenacher Straße in Metternich jetzt Anträge auf Lärmschutz
nach der StVO § 45 Absatz 1 Satz 3 gestellt.
Ein Musterantrag der Stiftung Warentest ist im Internet unter www.lebenswertes.ruebenach.de (ggf. unter Lärmschutz vom 07.Juni2013) abrufbar.
Rüdiger Neitzel

1. Vorsitzender der BI

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