OLiebe Mitglieder, Mitstreiter, und Mitbürger
zuerst einmal ein frohes neues Jahr …gut begonnen hat es ja schon mal:
Einige von uns hatten ja in 2013 “Anträge auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO gegen unzumutbare verkehrsbedingte Lärmbeeinträchtigungen in der Aachener Straße in Rübenach” gestellt.
Die Stadt hatte diese Anträge nie sachgemäß entschieden, geschweige denn Maßnahmen ergriffen.
Ich hatte den Sachverhalt dann als einziger von uns als Untätigkeitsklage vor das Verwaltungsgericht gebracht und nach zwei mündlichen Verhandlungen erfreulicherweise Recht bekommen.
Das Verwaltungsgericht hat dazu heute eine Pressemitteilung erlassen, die ich Ihnen allen gerne zur Kenntnis gebe (Anlage).
Sie können die Pressemeldung und das Urteil selber auch hier abrufen:
Pressemitteilung zum Gerichtsstreit Neitzel gegen Stadt Koblenz
Gleichzeitig möchte ich die Gelegenheit benutzen, Sie alle zu einem Neujahrsempfang am Mittwoch 13. Januar 2016 19.00 ins Hotel Simonis (1. Stock)
einzuladen. Bei einem kleinen Umtrunk wollen wir uns mit der neuen Lage beschäftigen…
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Neitzel
(Vorsitzender BI)
Anmerkung vom Webmaster:
Es wird daraufhin gewiesen, daß das Urteil in Juristendeutsch abgefasst ist und sehr umfangreich ist.
Das Fazit lautet daher schlicht und einfach: Die Stadt hat den Prozess verloren und muss tätig werden um den Lärm in der Aachenerstrasse zu reduzieren. Weitere Maßnahmen sind also abzuwarten!